Ein Statement von Frauen@CampusGrün
Zur Wahl des AlleFrauen*-Referats
Auf der gestrigen Sitzung des Studierendenparlaments haben die
Parlamentarier*innen die Wahlniederschrift, sowie die aus dem
Sprecherinnen*-Rat gewählte Referentin* und ihre Stellvertreterin*
bestätigt. Im Haushalt, der gestern ebenfalls in zweiter und
dritter Lesung verabschiedet wurde, ist das AlleFrauen*-Referat
allen anderen Teilautonomen Referaten finanziell gleichgestellt und
verfügt jetzt über ein Budget von 23.000€.
CampusGrün ist der Auffassung, dass Frauen*, die sich
solidarisieren und gemeinsam für ihre Rechte einstehen wollen, die
Schaffung eines entsprechenden Raumes ermöglicht werden muss. Wir
begrüßen daher, dass nach der gestrigen Sitzung des
Studierendenparlaments das teilautonome AlleFrauen*-Referat endlich
als Institution handlungsfähig ist. Wir folgen der Auffassung des
Anwalts der Verfassten Studierendenschaft, sowie dem
Studierendenparlament, dass eine demokratische Wahl auf der
vorausgegangenen Vollversammlung trotz unübersichtlicher Umstände
gewährleistet werden konnte. Über den weiteren Umgang mit den
Vorwürfen zur Wahlmanipulation muss im Falle einer Anfechtung nun
der Ältestenrat als zuständige Instanz entscheiden.
Wir hoffen, dass sich die aktiven Frauen* nun endlich der
inhaltlichen Arbeit zur strukturellen Diskriminierung von Frauen*
widmen können und nicht als Spielball politischer Machtkämpfe
missbraucht werden. Der Streit um das AlleFrauen*-Referat darf
nicht zu einem der Männer werden!
Zum Hintergrund:
Nach mehreren Frauen*-VVen im Jahr 2012 wurde das Teilautonome
Referat Anfang 2013 per Beschluss im Studierendenparlament
eingerichtet. Das Protokoll dieser Sitzung wurde im April 2013 von
einem nach der Wahl neu konstituierten Studierendenparlament mit
anderen Mehrheitverhältnissen geändert. Seit dem ist ein Konflikt
darüber entbrannt, was tatsächlich während der Sitzung geschehen
ist. Dieser politische Streit wurde auch in den Ältestenrat
getragen, der allerdings im letzten Jahr durch permanente
Abwesenheit einiger Mitglieder handlungsunfähig war. Es gibt eine
lange Liste von Verzögerungs- und Verhinderungsversuchen,
insbesondere durch die Listen Juso HSG und RCDS, unter der
Argumentation, dass sich "ihre" Frauen nicht diskriminiert fühlten
und deshalb auch kein entsprechendes Referat eingerichtet werden
darf. Zuletzt wurde dem Referat in der vergangenen Legislatur durch
den Juso-RCDS-AStA kein Budget eingeräumt und somit eine aktive
politische Arbeit stark erschwert.
Seit der Wahl zum Studierendenparlament in der Legislatur 14/15 ist
nun viel erreicht worden: Es wurde eine Wahlordnungsgebende
Vollversammlung einberufen und die dort beschlossene Wahlordnung im
StuPa bestätigt. Durch eine Einberufung einer weiteren
Vollversammlung sollte die Einrichtung am 08. Juli nun endlich
abgeschlossen werden. Die Geschehnisse auf und nach der
Vollversammlung reihen sich nahtlos in die Verhinderung ein die
intensive politische Arbeit der Frauen* schnell möglich zu machen.
Als Gegenkandidatur zu den bisher im Referat aktiven Frauen* wurde
eine Liste bestehend aus drei Personen aufgestellt. Zwei dieser
drei Kandidatinnen* sind bzw. waren Parlamentarierinnen* der Juso
HSG bzw. des RCDS. Bemerkenswert ist, dass sich diese Frauen*
bisher in keinerweise konstruktiv in die Debatte um die
strukturelle Diskriminierung von Frauen* und/oder die inhaltliche
Arbeit des AlleFrauen*Referats eingebracht haben. Des Weiteren
wurde jegliche Kommunikation und Anzweifelung der Wahl bisher von
einzelnen Männern dieser Gruppen vorgenommen. Dieses Verhalten legt
mindestens eine dringende Aufarbeitung innerhalb dieser Listen
nahe, denen dieses anderenfalls auch als Verhinderungswille von
Innen heraus ausgelegt werden könnte. Unterstützung der
feministischen Bewegung durch Männer stehen wir nicht grundsätzlich
ablehnend gegenüber, sie muss jedoch im Sinne eines Empowerments
gestaltet werden.
Die Anzweifelung der Wahl stützt sich auf vorgeblich wissentlich
vorgenommene Wahlmanipulationen durch den Wahlvorstand während des
Abstimmungsvorgangs über den Sprecherinnen*-Rat. Es ist während der
Wahl zu Problemen gekommen; eine demokratische Wahl wurde aber von
dem Wahlvorstand nicht gefährdet, weder mutwillig noch in nicht zu
heilendem Ausmaß. Der Anwalt der Verfassten Studierendenschaft
teilt die Auffassung davon, dass eine demokratische Abstimmung
trotz unübersichtlicher Umstände möglich gewesen ist. Das
Studierendenparlament hat sich in seiner Sitzung dieser Auffassung
nach der Anhörung mehrere Verfahrenbeteiligter durch die
Genehmigung der entsprechend lautenden Wahlniederschrift
angeschlossen.