„Ein Klassiker unter den Artikeln der CampusGrün-Zeitung ist immer der über das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG). Während es die letzten Jahre nur zu berichten gab, dass es in Teilen verfassungswidrig ist, die Uni undemokratischer macht und sich der Senat nicht dafür interessiert, es zu novellieren, gibt es in diesem Jahr zumindest mehr Erfreuliches zu berichten. Eines vorweg: Senatorin Stapelfeldt hat ihr Versprechen nicht eingelöst. Das Gesetz wurde immer noch nicht novelliert und ist immer noch verfassungswidrig.“
So las sich der Einleitungstext dieses Artikels im letzten Jahr. Auch dieses Mal könnte er fast gleich klingen – das Gesetz ist immer noch nicht novelliert, das alte, undemokratische und verfassungswidrige HmbHG daher immer noch in Kraft. Immerhin: Senatorin Stapelfeldt hat endlich ihren Entwurf vorgelegt. Doch was lange währt, wird noch längst nicht gut...
Trotz einiger guter Ideen wie der Präsidentinnenwahl durch den Akademischen Senat (AS) und der Dekaninnenwahl durch den Fakultätsrat, der Abschaffung der Modulfristen und der Möglichkeit, unbegrenzte Prüfungsversuche einzuführen, würde das neue Gesetz die Hochschulen in vielen Aspekten nicht demokratischer und freier machen, sondern das Gegenteil bewirken.
Von einem der schlimmsten Vorschläge rückt die Senatorin nach öffentlicher Kritik immerhin ab: Der Gesetzesentwurf sah vor, dass derdie Präsidentin fast uneingeschränkte Macht erhält. Die Person an der Uni-Spitze hätte faktisch allein über die Mittelverteilung entscheiden (an der Uni Hamburg sind das pro Haushalt 244 Millionen Euro!), die Entscheidungen von Berufungskommissionen ignorieren und sogar die Größe von Findungskommissionen zur Dekaninnenwahl bestimmen können. Wir brauchen aber keinen Kaiser an der Spitze der Uni, sondern eine kooperative Person, die die Gremien und die gesamte Uni in die Arbeit einbezieht! Nun soll wieder mehr im gesamten Präsidium mit den Vize-Präsidentinnen beschlossen werden. Vieles bleibt aber kritisch: Die Wahl ist noch lange keine Wahl, nur weil sie so genannt wird – die Findungskommission darf genau eine einzige Person zur Wahl im AS vorschlagen: Die gewählten Vertretungen der Mitgliedergruppen der Uni dürfen also nur abnicken. Ähnlich verhält es sich bei den Dekanaten. Wir meinen: Demokratie geht anders!
Auch in anderen Bereichen ist der Entwurf eine Verschlechterung, keine Verbesserung. Die SPD, die sich selbst so gern dafür lobt, die Studiengebühren abgeschafft zu haben, hält nicht nur an den Verwaltungsgebühren fest, sondern führt sogar neue Gebühren ein: Für die Wiederholung von Abschlussprüfungen sollen die Unis demnächst eine Prüfungsgebühr verlangen. Nach dem Willen der SPD entscheidet bald der Geldbeutel darüber, ob man die Abschlussnote verbessern kann. Das ist nicht nur unsozial, sondern widerspricht allem, was in jahrelangen Kämpfen gegen Studiengebühren erreicht wurde! Weitere Gebühren drohen denjenigen, die ihr Studium abbrechen und nicht an einer Befragung teilnehmen wollen, die die Gründe dafür ermitteln soll – sie sollen Strafen zahlen. An anderer Stelle soll Geld gespart werden, indem Langzeitstudierende rausgeworfen werden, weil sie angeblich so viel Geld kosten. Nicht nur, dass dies Unsinn ist (wer keine Seminare besucht, kostet nichts, wer Seminare besucht, darf nicht exmatrikuliert werden): Nach dem Entwurf der Senatorin könnte die Exmatrikulation sogar Bachelorstudis im 4. Semester treffen.
CampusGrün kritisiert im Akademischen Senat, im Ausschuss für Lehre und Studium sowie bei der hochschulübergreifenden Fachkonferenz zum HmbHG den Gesetzesentwurf intensiv. Wir haben vor einem Jahr einen eigenen Entwurf vorgelegt, der im Gegensatz zu dem der Senatorin die Hochschulen demokratischer, freier und studierendenfreundlicher gemacht hätte. Wir fordern die Abschaffung des externen, intransparenten Hochschulrats, eine echte, demokratische Wahl der Uni- und Fakultätsleitung, die Abschaffung sämtlicher Studiengebühren und eine Stärkung der studentischen Mitbestimmung. Alle Mitgliedergruppen, aber insbesondere die Studierenden als größte Gruppe der Uni, müssen feste Sitze in Findungs- und Berufungskommissionen haben. In den meisten Gremien könnten Studierende schon jetzt so viele Sitze haben wie die Profs – wir fordern, dies endlich umzusetzen!
Der HmbHG-Entwurf der SPD ist nicht nur inkonsequent, sondern schafft das Gegenteil von dem, was er verspricht: Mächtige Einzelpersonen statt einer demokratischen, gleichberechtigten Uni. Gebührenlast statt Gebührenfreiheit. Ein bisschen Erleichterung beim Studieren statt eines wirklich freien, selbstbestimmten Studiums. Aber wer weiß, was wir im nächsten Jahr in dieser Zeitung schreiben: Die Jura-Fakultät und die Gleichstellungsbeauftragten aller Hamburger Hochschulen halten auch das neue Gesetz für verfassungswidrig – es ist unklar, ob die Nachbesserungen diese Zweifel wirklich beseitigen. Unsere Forderungen bleiben daher klar: Mehr Demokratie, mehr Autonomie, mehr studentische Mitbestimmung. Mehr CampusGrün.