Die gestrige Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) begann und endete mit einem Paukenschlag. Das StuPa-Präsidium erklärte, dass es die - auf Grund von Fälschungsverdacht vorher aussortierten - Wahlbriefe der letzten StuPa-Wahl geöffnet hat. Mit Mundschutz und Gummihandschuhen haben sie den Inhalt erfasst.
Die Fakten:
In der Urnenwahlwoche waren vermehrt Studierende zur Wahl gegangen, deren Briefwahlunterlagen zwar beim Präsidium eingegangen waren, welche allerdings versicherten, diese Unterlagen nie erhalten zu haben.
Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig unklar, wer dafür
verantwortlich ist. Die massenhafte Fälschung der
Briefwahlunterlagen in 94 Fällen ist rechtlich eine schwere
Urkundenfälschung und kann mit 5-10 Jahren Haft
bestraft werden. Erratum: Nach Rücksprache hier eine kleine
Verbesserung. Urkundenfälschung kann mit Geld- bis Freiheitsstrafen
geahndet werden. Siehe auch § 267 StGB.
Das Präsidium hat sein Vorgehen mit dem LKA abgestimmt und die Unterlagen übermittelt. Das LKA überprüft die Briefe nun nach DNA und Fingerabdrücken. Den Täter*innen wurde nahe gelegt, sich selbst zu stellen. CampusGrün wird sich an keinen Spekulationen beteiligen. Nichtsdestotrotz verurteilen wir den Wahlbetrug auf das Schärfste. Es wäre eine immense Schädigung der Glaubwürdigkeit der Verfassten Studierendenschaft (VS), wenn sich herausstellen sollte, dass die Fälschungen politisch motivert waren und die Täter Teil der VS wären.
Die Legitimität der StuPa-Wahl ist aber durch das umsichtige Einschreiten des StuPa-Präsidiums nicht in Frage gestellt. Der Bericht des AStAs und die Mitteilung des StuPa-Präsidiums aus dem Januar können über die unten stehenden Links eingesehen werden.