CampusGrün Hamburg

Digitalisierung



Digitlisierung zwischen Ökonomisierung und Demokratisierung
Der digitale Bereich verzeichnet mit technischen Innovationen der jüngeren Zeit und nahen Zukunft ein rasantes Wachstum, welches wir dringend durch gesellschaftliche Normierungsprozesse gestalten müssen. Werden Entwicklungen im Bereich der digitalen Datenverarbeitung weiterhin ohne eine sinnvolle gesetzliche Einrahmung hauptsächlich von profit- statt wertorientiert agierenden, privatwirtschaftlichen Akteur*innen wie z.B. Google vorangetrieben, droht ein Rückschritt hinter demokratische und menschenrechtliche Errungenschaften, denn die „unsichtbare Hand des Marktes“ kennt keine ethischen Vorbehalte. Insgesamt muss Digitalisierung unter dem Gesichtspunkt der Allgemeinwohlorientierung erforscht werden. Das bedeutet für uns als Universität insbesondere die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit natur-, geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung und Lehre zu diesem Zweck, und, wie in allen Bereichen, eine Demokratisierung der Frage, wie woran geforscht wird (s. Studienreform). Auch im Bereich der Künstlichen Intelligenzen, die die Bildungsministerin zu ihren Haupt-Prioritäten rechnet, müssen die Entwicklungen unbedingt auf Verbesserungen des Allgemeinwohls ausgerichtet sein und dabei von ethischen Kriterien geleitet werden. Die Kombination aus Unterfinanzierung und Drittmittelabhängigkeit an den Hochschulen hingegen ist fahrlässig, da sie zu einer an Marktbedürfnissen statt von menschlichen Maßstäben geleiteten Entwicklung drängt - Themen wie die genauen Bedingungen autonomen Fahrens müssen jedoch unbedingt ethisch abgewogen werden. Errungenschaften wie das Internet oder die Möglichkeit von Künstlichen Intelligenzen tragen ein immenses Beschleunigungspotential für verschiedenste Entwicklungen in sich. Dies bedeutet natürlich auch ein immenses Potential für sinnvolle menschliche Weiterentwicklung. Im Fall des Internets beispielsweise kann dies positiv gewendet werden und Selbstermächtigung durch offeneren Zugang zu Informationen ermöglichen. Dies findet zum Beispiel durch das zur Verfügung stellen von Wissen durch Wiki-Plattformen oder durch neue, globale Vernetzungsmöglichkeiten insbesondere auch für gesellschaftlich benachteiligte Gruppen statt. Die Möglichkeit der globalen Vernetzung vereinfacht menschliche Kooperation. Bereits jetzt wird diese Form der Infrastruktur für kooperative wissenschaftliche Forschung über Kontinente hinweg genutzt und auch politischen Bewegungen wird es dadurch möglich, sich für freiheitliche, demokratisierende Kämpfe zu organisieren, wie es beispielsweise im Kontext des sogenannten Arabischen Frühlings der Fall gewesen ist. Zudem wird es Menschen in einer gemeinsamen sozialen Lage ermöglicht, sich über das Internet zu vernetzen, um beispielsweise Diskriminierungserfahrungen zu thematisieren und für die Überwindung von Ungleichheitsideologien zu kämpfen, wie dies unter anderem im Kontext von #aufschrei, #metoo und #metwo der Fall ist. Die Beschleunigung in der digitalen Entwicklung kann aber auch zu einer Beschleunigung der Reproduktion bestehender Ungleichheitsverhältnisse durch algorithmenbasierte Machtausübung führen. Die Bandbreite reicht von nutzer*innendatengelenkten Verkaufsempfehlungen, durch die Amazon seine Profite steigert, bis zur Verstetigung rassistischer und sexistischer Strukturen. Ein plakatives Beispiel ist die Entwicklung eines automatischen Seifenspenders, der genau dann Seife abgeben sollte, wenn eine Hand darunter gehalten wurde - Allerdings trainierten die Entwickler*innen das dahinter steckende künstliche neuronale Netz nur mit weißen Händen, sodass es die Hand eines Schwarzen nicht erkannte, dafür aber eine weiße Serviette als Hand identifizierte. Das Netz hat also die Farbe "weiß" als signifikant gelernt und nicht die Form einer Hand. Dieses Beispiel zeigt, dass künstliche neuronale Netze nur so objektiv und ideologisch neutral sind, wie die Auswahl der Daten, mit denen sie arbeiten. Und die Gestaltung dieser Datensätze reproduziert häufig gesellschaftliche Diskriminierung. Mit einer Regulierung der Entwicklung im digitalen Bereich wollen wir also nicht etwa zurück in die Steinzeit, sondern es geht darum, auch hier ethische Maßstäbe (s. Gleichstellung und Soziales) bestimmend werden zu lassen und Transparenz zu schaffen. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass vorhandene gesellschaftliche Probleme, wie beispielsweise die ungleiche Verteilung von Einkommen oder die fortschreitende ökologische Krise, durch Digitalisierung verstärkt werden, wenn wir uns nicht dafür einsetzen, dass diese der solidarischen Entwicklung der Menschheit dient. Künstliche neuronale Netze, die hinter dem Begriff "Künstliche Intelligenz" stecken, sind eine Black Box: Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, wie diese Netze zu ihren Ergebnissen kommen. In der Wissenschaft ist viel Probieren nötig, um funktionierende Lösungen zu finden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es aber hochproblematisch, wenn solche Netze für sicherheitsrelevante Verfahren benutzt werden. Eine Gefährlichkeitsanalyse eines künstlichen neuronalen Netzes im Rahmen eines gerade in den USA beliebten Pre-Crime-Systems oder Chinas digitales „Sozialkredit“-System sind teils nicht nachprüfbar und vor allem nicht nach demokratisch bestimmten Kriterien festgelegt. Wenn diese aber zur Grundlage von freiheitsberaubenden Maßnahmen oder Berufseinstellungen werden, stellt dies den Rechtsstaat infrage, der gerade nicht willkürlich sein darf. Vielgenutzte Plattformen wie Facebook bringen komfortable Möglichkeiten der Kommunikation, sind jedoch nicht in öffentlicher Kontrolle und folgen dementsprechend blind Marktlogiken - hier bedarf es zum Schutz der Nutzer*innen vor intransparenter Überwachung und Beeinflussung einer Regulation. Plattformen wie Facebook können die Daten, die Nutzer*innen ihnen zur Verfügung stellen, nutzen, um Wahlen zu beeinflussen, indem beispielsweise unentschlossene Wähler*innen identifiziert werden und mit ihren „Likes“ entsprechender Wahlwerbung bespielt werden, oder indem nur ein Teil der Menschen in einer Region Wahlerinnerungen bekommt. Wir brauchen daher eine sinnvolle Regulierung dieser Plattformen, damit diese die digitalen öffentlichen Plätze werden, als welche sie von vielen Nutzer*innen längst behandelt werden. Auch das Internet als Ganzes wurde in seiner Struktur nicht nach demokratischen Kriterien entworfen, das muss sich schnell ändern. „Hate Speech“ ist nicht ursächlich im Netz zu bekämpfen, da die Äußerung menschenfeindlicher Inhalte im Internet nicht der Grund für Menschenfeindlichkeit ist, sondern vielmehr die bereits real bestehende weiter verbreitet. Dennoch ist auch gegen diese Ausbreitung menschenfeindlicher Ideologie strikt anzugehen. Aus demokratischen Gesichtspunkten kommt es jedoch nicht in Frage, die Kontrolle von Inhalten auf Hate Speech den Plattformbetreiber*innen zu überlassen, denn dies stellt nichts anderes dar als eine Privatisierung von Zensur. Stattdessen sollten sinnvolle Schritte ergriffen werden, damit strafrechtlich relevantes Verhalten erfolgreich geahndet werden kann. Es lässt sich feststellen: statt sich an die technologischen Entwicklungen anzupassen, müssen wir die technische Entwicklung an die von uns zu gestaltenden gesellschaftlichen Veränderungen anpassen.

Open Access: Meinungs- und Informationsfreiheit
Durch Verfassungsbeschwerden und vielfältige Protestaktionen eines breiten Bündnisses in der Bevölkerung hinsichtlich eines geplanten Komplett-Zensus der Bevölkerung in den 70ern wurde 1983 das berühmte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts erkämpft, welches das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen und ihm Verfassungsrang gegeben hat. Zum damaligen Zeitpunkt war die flächendeckende Überwachung der gesamten Onlinekommunikation durch Geheimdienste wie die NSA oder Firmen wie Google noch nicht absehbar. Dennoch ist es bis heute relevant und steht auch stellvertretend für unsere Vorstellung eines freiheitlichen, liberalen und offenen Internets. Mit der Datenschutzgrundverordnung wurde ein wichtiger Meilenstein in dem Schutz der personenbezogenen Daten vor Überwachung erreicht. Dieser Schutz ist im digitalen Zeitalter auch höchst relevant für unsere Demokratie. Wenn sich Menschen aus Angst vor Überwachung nicht mehr trauen, im digitalen Bereich die eigene Meinung kundzutun, dann ist das eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und damit die Fortexistenz einer freien und demokratischen Gesellschaft. Die Netzneutralität ist ein weiterer elementarer Bestandteil des offenen Internets. Denn wenn diese wegbricht, könnten Unternehmen den normalen Internetdatenverkehr drosseln und nur wenige Dienste noch mit annehmbarer Geschwindigkeit zur Verfügung stellen. Diese Dienste müssten viel Geld an den Internetserviceprovider zahlen, wodurch gerade kleinere bzw. nicht-kommerzielle Webseiten de facto unerreichbar würden. Solch eine Entwicklung wäre hochproblematisch, weswegen wir uns klar für die Einhaltung und Stärkung der Netzneutralität aussprechen, erst recht nach der Abschaffung dieser in den USA. Zu einem offenen und freien Internet gehören aber auch freie Inhalte, die sog. Commons, welche der Gesellschaft als Ganzer gehören. Im Englischen spricht man von der Public Domain, es gibt aber auch andere freie Lizenzen, wie die Creative Commons, welche es ermöglichen Inhalte allen zur Verfügung zu stellen. In einer demokratischen Gesellschaft ist die Freiheit der Wissenschaft eine der wichtigen Stützpfeiler, gerade auch als Lehre aus dem Faschismus, der Wissenschaft für die menschenfeindlichen Zwecke des NS-Regimes vereinnahmte. Damit diese Freiheit aber nicht zu einem Elitenprojekt verkommt, ist es wichtig, dass die Gesellschaft als Ganzes an den wissenschaftlichen Erkenntnissen teilhaben kann. Es ist daher unablässig, dass Ergebnisse von öffentlich finanzierter Forschung auch öffentlich zugänglich sind. Der Fachbegriff dafür lautet Open Access. Doch nicht nur die wissenschaftlichen Ergebnisse sind von Relevanz. Auch öffentliche Datensätze sind im digitalen Zeitalter wichtig, um eine gesellschaftliche Mündigkeit zu erreichen. Dabei geht es selbstredend nicht um personenbezogene Daten, sondern beispielsweise um Messdaten, welche unter eine offene Lizenz gestellt werden sollten. Dies nennt sich auch Open Data. Dadurch könnten nämlich alle Interessierten diese Daten selber nutzen und damit beispielsweise Anwendungen entwickeln oder Forschung betreiben, die der Gesellschaft insgesamt nützt. Auch im Konzept von Open Universities, die Lehrveranstaltungen und Lehrmaterial über das Internet auch nicht-eingeschriebenen Menschen zugänglich machen, sehen wir den emanzipatorischen Aspekt des breiteren Zugangs zu Wissen. Wir nehmen dazu in der aktuellen und noch geplanten Diskussion darüber an der Uni, beispielsweise im uniweiten Ausschuss für Lehre und Studium, jedoch eine entschieden kritische Position ein. Denn es gilt, auch die Grenzen digitalen Lernens zu erkennen. Seminare beispielsweise lassen sich in der Regel nur sinnvoll mit Präsenz abhalten, welche die Diskussion erst ermöglicht. Eine Verbreiterung des Hochschulzugangs darf sich daher nicht auf eine abgespeckte Digitalversion von Studium beschränken, sondern muss eine reale Öffnung der Hochschulen bedeuten. Insbesondere braucht es beim Thema Open University überzeugende Konzepte, die die Unabhängigkeit der Wissenschaft sicherstellen und verhindern, dass Dozierende unter Druck gesetzt werden, bloß noch "Content" nach außerwissenschaftlichen Kriterien von Angebot und Nachfrage zu produzieren.

Informtionelle Selbstbestimmung
Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist klar, dass das Internet von staatlichen Geheimdiensten in massivem Umfang überwacht wird. Aber auch Unternehmen sammeln eine Menge Daten. Schließlich ist die Sammlung von Daten auch für "ganz normale" Kriminelle interessant. Unverschlüsselte E-Mails werden meist lediglich auf dem Transportwege verschlüsselt. Das bedeutet, dass bei vernünftiger Verschlüsselung die Sicherheit auf dem Weg von Server A zu Server B gewährleistet ist. Aber auf jedem Server (und das können auf dem Weg einige sein) ist die E-Mail unverschlüsselt für alle lesbar. Die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Abfangen durch mindestens eine*n Akteur*in ist also sehr hoch. Einen wirksamen Schutz vor dem erfolgreichen Abfangen bietet nur sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dort kann nur die*der rechtmäßige Empfänger*in die E-Mail entschlüsseln und somit lesen. Alle anderen auf dem Weg sehen nur nicht verständlichen Kauderwelsch. Bei guter Verschlüsselung bräuchte selbst die NSA Jahre zur Entschlüsselung. Eine vertrauensvolle Kommunikation mit der Verwaltung und innerhalb der Verwaltung ist in allen Fällen geboten und insbesondere in solchen, wo personenbezogene Daten versendet werden. Wir fordern daher die Einführung von E-Mail-Verschlüsselung für alle verwaltungsinternen Kommunikationsvorgänge und die Bereitstellung von sog. öffentlichen Schlüsseln mindestens der relevanten Verwaltungsstellen, sodass Studierende in der Lage sind verschlüsselt mit der Verwaltung zu kommunizieren. Idealerweise wird dies auch außerhalb der Verwaltung durchgeführt, sodass auch verschlüsselt mit den Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kommuniziert werden kann. In den Orientierungseinheiten der Studiengänge sollte dann auf die Relevanz von verschlüsselter Kommunikation allgemein und der Möglichkeit einer solchen Kommunikation mit der Verwaltung im Speziellen hingewiesen werden. Für die Einrichtung von Verschlüsselung bei Studierenden unterstützen wir sogenannte Cryptopartys an der Universität.

STiNE: Inhalt muss Form bestimmen
Ein weiterer Grundbestandteil unseres Konzeptes für eine selbstbewusste, mündige, freie und demokratische Gesellschaft im digitalen Zeitalter ist die Auffassung, dass eingesetzte Technologie den Menschen helfen und nicht eine übermäßige Anpassung an die Technologie verlangen sollte. Ein Negativbeispiel in dieser Hinsicht ist STiNE. Die Firma Datenlotsen GmbH produziert die Software "Campus Net", welche an der Uni Hamburg unter dem Namen STiNE eingesetzt wird. Dabei hat die Uni Hamburg keinen Zugriff auf den Quellcode der Software oder die Rohform der Daten. Außerdem können viele innovative Lehrformen in STiNE nicht abgebildet werden, weswegen diese in vielen Fällen nicht stattfinden können. Eine Änderung der Software, um diese Lehrformen abbilden zu können, ist mangels Zugang zum Quellcode auch nicht möglich und die Datenlotsen GmbH hat entweder kein Interesse, ihre Software anzupassen, oder würde verdammt viel Geld dafür verlangen. Wir finden diesen Zustand untragbar und sind der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass gute Ideen derart durch die Starrheit von STiNE ausgebremst werden. Wir fordern daher perspektivisch einen Wechsel der Studienmanagementsoftware, wobei zu garantieren ist, dass die Universität bei der neuen Software sowohl Zugriff auf den Quellcode als auch die Daten hat. Um einen solchen Wechsel überhaupt möglich zu machen, ist es aber notwendig, dass die Universität die Hoheit über die Daten bekommt. Aktuell ist dies aufgrund der geschilderten Kontrolle der Daten durch die Datenlotsen GmbH nicht möglich, sodass auch keine parallele Einführung zu Testzwecken möglich wäre. Wir setzen uns daher dafür ein, dass etwaige notwendige Vertragsanpassungen schnellstmöglich erreicht werden. Wie bereits am Beispiel STiNE deutlich wurde, ist es hochproblematisch, wenn nicht einmal die Möglichkeit besteht den Quellcode einzusehen, geschweige denn ihn zu verändern. Wir setzen uns daher dafür ein, dass universitätsweit Linux in der Verwaltung eingeführt wird. Dies reduziert sowohl die Abhängigkeit von Microsoft als auch die zu zahlenden Lizenzgebühren. Dabei kann man sich an Schleswig-Holstein orientieren, wo unlängst beschlossen wurde, dass die gesamte dortige Verwaltung zu Linux wechselt. Ein solcher Wechsel kann selbstredend nicht über Nacht erfolgen und bedarf Schulungen, Umgewöhnung, und, wo nötig, der Konvertierung von Daten oder Dateien in Microsoft Daten- oder Dateiformaten zu offenen Daten- oder Dateiformaten. Sinnvoller als in Lizenzgebühren ist Geld ohnehin in die Ausstattung universitärer Rechnerräume investiert. Häufig wird auch die soziale Perspektive außer Acht gelassen. Nicht alle können sich teure Lizenzgebühren leisten. Es ist also unverantwortlich, Studierende an teuren proprietären Programmen auszubilden, wenn es vergleichbar gute Freie Software gibt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Linux an allen Universitätsrechnern zumindest als Dual-Boot mit Windows zur Verfügung steht, sodass Studierende frühzeitig auch den Umgang mit anderen Betriebssystemen als Windows lernen können. Hierbei kann das Informatik-Rechenzentrum dem Regionalen Rechenzentrum ein Vorbild sein. Ebenfalls muss es möglich sein, alle digitalen Pflichtaufgaben auch in universitären Rechnerräumen zu erledigen. Bei Abgaben sollte ebenso darauf geachtet werden, dass plattformübergreifende und, wenn möglich, offene Dateiformate verlangt werden, beispielsweise Dateien im PDF- statt im DOCX-Format.

Ableitung
In diesem Sinne treten wir ein für eine freiheitliche, liberale und demokratische Gesellschaft im digitalen Zeitalter. Es sollte deutlich geworden sein, dass digitale Fragen aufs Engste verknüpft sind mit Forschung, Lehre und Alltagspraxis an unserer Universität. In der Frage nach dem Umgang mit Digitalisierung liegt die Fortsetzung der Kämpfe um Demokratie und Freiheit im digitalen Zeitalter. Um mit Star Trek zu schließen: Live long and prosper'.


Die Existenz von Menschen, die sich nicht einem von zwei Geschlechtern zuordnen lassen, zeigt auf, dass das binäre Geschlechterbild unzureichend ist. Niemand ist eindeutig männlich* oder weiblich*. Die *-Markierung soll auf die gesellschaftliche Konstruiertheit der Kategorie "Geschlecht" hinweisen, ohne aber zu verschleiern, dass die Konstruktion eine soziale Realität für Menschen darstellt.

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