Digitlisierung zwischen Ökonomisierung und
Demokratisierung
Der digitale Bereich verzeichnet mit technischen Innovationen der
jüngeren Zeit und nahen Zukunft ein rasantes Wachstum, welches wir
dringend durch gesellschaftliche Normierungsprozesse gestalten
müssen. Werden Entwicklungen im Bereich der digitalen
Datenverarbeitung weiterhin ohne eine sinnvolle gesetzliche
Einrahmung hauptsächlich von profit- statt wertorientiert
agierenden, privatwirtschaftlichen Akteur*innen wie z.B. Google
vorangetrieben, droht ein Rückschritt hinter demokratische und
menschenrechtliche Errungenschaften, denn die „unsichtbare Hand des
Marktes“ kennt keine ethischen Vorbehalte. Insgesamt muss
Digitalisierung unter dem Gesichtspunkt der
Allgemeinwohlorientierung erforscht werden. Das bedeutet für uns
als Universität insbesondere die Notwendigkeit einer engen
Zusammenarbeit natur-, geistes- und sozialwissenschaftlicher
Forschung und Lehre zu diesem Zweck, und, wie in allen Bereichen,
eine Demokratisierung der Frage, wie woran geforscht wird (s.
Studienreform). Auch im Bereich der
Künstlichen Intelligenzen, die die Bildungsministerin zu ihren
Haupt-Prioritäten rechnet, müssen die Entwicklungen unbedingt auf
Verbesserungen des Allgemeinwohls ausgerichtet sein und dabei von
ethischen Kriterien geleitet werden. Die Kombination aus
Unterfinanzierung und Drittmittelabhängigkeit an den Hochschulen
hingegen ist fahrlässig, da sie zu einer an Marktbedürfnissen statt
von menschlichen Maßstäben geleiteten Entwicklung drängt - Themen
wie die genauen Bedingungen autonomen Fahrens müssen jedoch
unbedingt ethisch abgewogen werden. Errungenschaften wie das
Internet oder die Möglichkeit von Künstlichen Intelligenzen tragen
ein immenses Beschleunigungspotential für verschiedenste
Entwicklungen in sich. Dies bedeutet natürlich auch ein immenses
Potential für sinnvolle menschliche Weiterentwicklung. Im Fall des
Internets beispielsweise kann dies positiv gewendet werden und
Selbstermächtigung durch offeneren Zugang zu Informationen
ermöglichen. Dies findet zum Beispiel durch das zur Verfügung
stellen von Wissen durch Wiki-Plattformen oder durch neue, globale
Vernetzungsmöglichkeiten insbesondere auch für gesellschaftlich
benachteiligte Gruppen statt. Die Möglichkeit der globalen
Vernetzung vereinfacht menschliche Kooperation. Bereits jetzt wird
diese Form der Infrastruktur für kooperative wissenschaftliche
Forschung über Kontinente hinweg genutzt und auch politischen
Bewegungen wird es dadurch möglich, sich für freiheitliche,
demokratisierende Kämpfe zu organisieren, wie es beispielsweise im
Kontext des sogenannten Arabischen Frühlings der Fall gewesen ist.
Zudem wird es Menschen in einer gemeinsamen sozialen Lage
ermöglicht, sich über das Internet zu vernetzen, um beispielsweise
Diskriminierungserfahrungen zu thematisieren und für die
Überwindung von Ungleichheitsideologien zu kämpfen, wie dies unter
anderem im Kontext von #aufschrei, #metoo und #metwo der Fall ist.
Die Beschleunigung in der digitalen Entwicklung kann aber auch zu
einer Beschleunigung der Reproduktion bestehender
Ungleichheitsverhältnisse durch algorithmenbasierte Machtausübung
führen. Die Bandbreite reicht von nutzer*innendatengelenkten
Verkaufsempfehlungen, durch die Amazon seine Profite steigert, bis
zur Verstetigung rassistischer und sexistischer Strukturen. Ein
plakatives Beispiel ist die Entwicklung eines automatischen
Seifenspenders, der genau dann Seife abgeben sollte, wenn eine Hand
darunter gehalten wurde - Allerdings trainierten die
Entwickler*innen das dahinter steckende künstliche neuronale Netz
nur mit weißen Händen, sodass es die Hand eines Schwarzen nicht
erkannte, dafür aber eine weiße Serviette als Hand identifizierte.
Das Netz hat also die Farbe "weiß" als signifikant gelernt und
nicht die Form einer Hand. Dieses Beispiel zeigt, dass künstliche
neuronale Netze nur so objektiv und ideologisch neutral sind, wie
die Auswahl der Daten, mit denen sie arbeiten. Und die Gestaltung
dieser Datensätze reproduziert häufig gesellschaftliche
Diskriminierung. Mit einer Regulierung der Entwicklung im digitalen
Bereich wollen wir also nicht etwa zurück in die Steinzeit, sondern
es geht darum, auch hier ethische Maßstäbe (s. Gleichstellung und Soziales) bestimmend werden zu lassen und
Transparenz zu schaffen. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass
vorhandene gesellschaftliche Probleme, wie beispielsweise die
ungleiche Verteilung von Einkommen oder die fortschreitende
ökologische Krise, durch Digitalisierung verstärkt werden, wenn wir
uns nicht dafür einsetzen, dass diese der solidarischen Entwicklung
der Menschheit dient. Künstliche neuronale Netze, die hinter dem
Begriff "Künstliche Intelligenz" stecken, sind eine Black Box: Es
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar, wie diese Netze
zu ihren Ergebnissen kommen. In der Wissenschaft ist viel Probieren
nötig, um funktionierende Lösungen zu finden. Gerade vor diesem
Hintergrund ist es aber hochproblematisch, wenn solche Netze für
sicherheitsrelevante Verfahren benutzt werden. Eine
Gefährlichkeitsanalyse eines künstlichen neuronalen Netzes im
Rahmen eines gerade in den USA beliebten Pre-Crime-Systems oder
Chinas digitales „Sozialkredit“-System sind teils nicht nachprüfbar
und vor allem nicht nach demokratisch bestimmten Kriterien
festgelegt. Wenn diese aber zur Grundlage von freiheitsberaubenden
Maßnahmen oder Berufseinstellungen werden, stellt dies den
Rechtsstaat infrage, der gerade nicht willkürlich sein darf.
Vielgenutzte Plattformen wie Facebook bringen komfortable
Möglichkeiten der Kommunikation, sind jedoch nicht in öffentlicher
Kontrolle und folgen dementsprechend blind Marktlogiken - hier
bedarf es zum Schutz der Nutzer*innen vor intransparenter
Überwachung und Beeinflussung einer Regulation. Plattformen wie
Facebook können die Daten, die Nutzer*innen ihnen zur Verfügung
stellen, nutzen, um Wahlen zu beeinflussen, indem beispielsweise
unentschlossene Wähler*innen identifiziert werden und mit ihren
„Likes“ entsprechender Wahlwerbung bespielt werden, oder indem nur
ein Teil der Menschen in einer Region Wahlerinnerungen bekommt. Wir
brauchen daher eine sinnvolle Regulierung dieser Plattformen, damit
diese die digitalen öffentlichen Plätze werden, als welche sie von
vielen Nutzer*innen längst behandelt werden. Auch das Internet als
Ganzes wurde in seiner Struktur nicht nach demokratischen Kriterien
entworfen, das muss sich schnell ändern. „Hate Speech“ ist nicht
ursächlich im Netz zu bekämpfen, da die Äußerung
menschenfeindlicher Inhalte im Internet nicht der Grund für
Menschenfeindlichkeit ist, sondern vielmehr die bereits real
bestehende weiter verbreitet. Dennoch ist auch gegen diese
Ausbreitung menschenfeindlicher Ideologie strikt anzugehen. Aus
demokratischen Gesichtspunkten kommt es jedoch nicht in Frage, die
Kontrolle von Inhalten auf Hate Speech den Plattformbetreiber*innen
zu überlassen, denn dies stellt nichts anderes dar als eine
Privatisierung von Zensur. Stattdessen sollten sinnvolle Schritte
ergriffen werden, damit strafrechtlich relevantes Verhalten
erfolgreich geahndet werden kann. Es lässt sich feststellen: statt
sich an die technologischen Entwicklungen anzupassen, müssen wir
die technische Entwicklung an die von uns zu gestaltenden
gesellschaftlichen Veränderungen anpassen.
Open Access: Meinungs- und Informationsfreiheit
Durch Verfassungsbeschwerden und vielfältige Protestaktionen eines
breiten Bündnisses in der Bevölkerung hinsichtlich eines geplanten
Komplett-Zensus der Bevölkerung in den 70ern wurde 1983 das
berühmte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
erkämpft, welches das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung geschaffen und ihm Verfassungsrang gegeben hat.
Zum damaligen Zeitpunkt war die flächendeckende Überwachung der
gesamten Onlinekommunikation durch Geheimdienste wie die NSA oder
Firmen wie Google noch nicht absehbar. Dennoch ist es bis heute
relevant und steht auch stellvertretend für unsere Vorstellung
eines freiheitlichen, liberalen und offenen Internets. Mit der
Datenschutzgrundverordnung wurde ein wichtiger Meilenstein in dem
Schutz der personenbezogenen Daten vor Überwachung erreicht. Dieser
Schutz ist im digitalen Zeitalter auch höchst relevant für unsere
Demokratie. Wenn sich Menschen aus Angst vor Überwachung nicht mehr
trauen, im digitalen Bereich die eigene Meinung kundzutun, dann ist
das eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und damit die Fortexistenz
einer freien und demokratischen Gesellschaft. Die Netzneutralität
ist ein weiterer elementarer Bestandteil des offenen Internets.
Denn wenn diese wegbricht, könnten Unternehmen den normalen
Internetdatenverkehr drosseln und nur wenige Dienste noch mit
annehmbarer Geschwindigkeit zur Verfügung stellen. Diese Dienste
müssten viel Geld an den Internetserviceprovider zahlen, wodurch
gerade kleinere bzw. nicht-kommerzielle Webseiten de facto
unerreichbar würden. Solch eine Entwicklung wäre hochproblematisch,
weswegen wir uns klar für die Einhaltung und Stärkung der
Netzneutralität aussprechen, erst recht nach der Abschaffung dieser
in den USA. Zu einem offenen und freien Internet gehören aber auch
freie Inhalte, die sog. Commons, welche der Gesellschaft als Ganzer
gehören. Im Englischen spricht man von der Public Domain, es gibt
aber auch andere freie Lizenzen, wie die Creative Commons, welche
es ermöglichen Inhalte allen zur Verfügung zu stellen. In einer
demokratischen Gesellschaft ist die Freiheit der Wissenschaft eine
der wichtigen Stützpfeiler, gerade auch als Lehre aus dem
Faschismus, der Wissenschaft für die menschenfeindlichen Zwecke des
NS-Regimes vereinnahmte. Damit diese Freiheit aber nicht zu einem
Elitenprojekt verkommt, ist es wichtig, dass die Gesellschaft als
Ganzes an den wissenschaftlichen Erkenntnissen teilhaben kann. Es
ist daher unablässig, dass Ergebnisse von öffentlich finanzierter
Forschung auch öffentlich zugänglich sind. Der Fachbegriff dafür
lautet Open Access. Doch nicht nur die wissenschaftlichen
Ergebnisse sind von Relevanz. Auch öffentliche Datensätze sind im
digitalen Zeitalter wichtig, um eine gesellschaftliche Mündigkeit
zu erreichen. Dabei geht es selbstredend nicht um personenbezogene
Daten, sondern beispielsweise um Messdaten, welche unter eine
offene Lizenz gestellt werden sollten. Dies nennt sich auch Open
Data. Dadurch könnten nämlich alle Interessierten diese Daten
selber nutzen und damit beispielsweise Anwendungen entwickeln oder
Forschung betreiben, die der Gesellschaft insgesamt nützt. Auch im
Konzept von Open Universities, die Lehrveranstaltungen und
Lehrmaterial über das Internet auch nicht-eingeschriebenen Menschen
zugänglich machen, sehen wir den emanzipatorischen Aspekt des
breiteren Zugangs zu Wissen. Wir nehmen dazu in der aktuellen und
noch geplanten Diskussion darüber an der Uni, beispielsweise im
uniweiten Ausschuss für Lehre und Studium, jedoch eine entschieden
kritische Position ein. Denn es gilt, auch die Grenzen digitalen
Lernens zu erkennen. Seminare beispielsweise lassen sich in der
Regel nur sinnvoll mit Präsenz abhalten, welche die Diskussion erst
ermöglicht. Eine Verbreiterung des Hochschulzugangs darf sich daher
nicht auf eine abgespeckte Digitalversion von Studium beschränken,
sondern muss eine reale Öffnung der Hochschulen bedeuten.
Insbesondere braucht es beim Thema Open University überzeugende
Konzepte, die die Unabhängigkeit der Wissenschaft sicherstellen und
verhindern, dass Dozierende unter Druck gesetzt werden, bloß noch
"Content" nach außerwissenschaftlichen Kriterien von Angebot und
Nachfrage zu produzieren.
Informtionelle Selbstbestimmung
Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist klar, dass
das Internet von staatlichen Geheimdiensten in massivem Umfang
überwacht wird. Aber auch Unternehmen sammeln eine Menge Daten.
Schließlich ist die Sammlung von Daten auch für "ganz normale"
Kriminelle interessant. Unverschlüsselte E-Mails werden meist
lediglich auf dem Transportwege verschlüsselt. Das bedeutet, dass
bei vernünftiger Verschlüsselung die Sicherheit auf dem Weg von
Server A zu Server B gewährleistet ist. Aber auf jedem Server (und
das können auf dem Weg einige sein) ist die E-Mail unverschlüsselt
für alle lesbar. Die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches
Abfangen durch mindestens eine*n Akteur*in ist also sehr hoch.
Einen wirksamen Schutz vor dem erfolgreichen Abfangen bietet nur
sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Dort kann nur die*der
rechtmäßige Empfänger*in die E-Mail entschlüsseln und somit lesen.
Alle anderen auf dem Weg sehen nur nicht verständlichen
Kauderwelsch. Bei guter Verschlüsselung bräuchte selbst die NSA
Jahre zur Entschlüsselung. Eine vertrauensvolle Kommunikation mit
der Verwaltung und innerhalb der Verwaltung ist in allen Fällen
geboten und insbesondere in solchen, wo personenbezogene Daten
versendet werden. Wir fordern daher die Einführung von
E-Mail-Verschlüsselung für alle verwaltungsinternen
Kommunikationsvorgänge und die Bereitstellung von sog. öffentlichen
Schlüsseln mindestens der relevanten Verwaltungsstellen, sodass
Studierende in der Lage sind verschlüsselt mit der Verwaltung zu
kommunizieren. Idealerweise wird dies auch außerhalb der Verwaltung
durchgeführt, sodass auch verschlüsselt mit den Professor*innen und
wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kommuniziert werden kann. In
den Orientierungseinheiten der Studiengänge sollte dann auf die
Relevanz von verschlüsselter Kommunikation allgemein und der
Möglichkeit einer solchen Kommunikation mit der Verwaltung im
Speziellen hingewiesen werden. Für die Einrichtung von
Verschlüsselung bei Studierenden unterstützen wir sogenannte
Cryptopartys an der Universität.
STiNE: Inhalt muss Form bestimmen
Ein weiterer Grundbestandteil unseres Konzeptes für eine
selbstbewusste, mündige, freie und demokratische Gesellschaft im
digitalen Zeitalter ist die Auffassung, dass eingesetzte
Technologie den Menschen helfen und nicht eine übermäßige Anpassung
an die Technologie verlangen sollte. Ein Negativbeispiel in dieser
Hinsicht ist STiNE. Die Firma Datenlotsen GmbH produziert die
Software "Campus Net", welche an der Uni Hamburg unter dem Namen
STiNE eingesetzt wird. Dabei hat die Uni Hamburg keinen Zugriff auf
den Quellcode der Software oder die Rohform der Daten. Außerdem
können viele innovative Lehrformen in STiNE nicht abgebildet
werden, weswegen diese in vielen Fällen nicht stattfinden können.
Eine Änderung der Software, um diese Lehrformen abbilden zu können,
ist mangels Zugang zum Quellcode auch nicht möglich und die
Datenlotsen GmbH hat entweder kein Interesse, ihre Software
anzupassen, oder würde verdammt viel Geld dafür verlangen. Wir
finden diesen Zustand untragbar und sind der Auffassung, dass es
nicht sein kann, dass gute Ideen derart durch die Starrheit von
STiNE ausgebremst werden. Wir fordern daher perspektivisch einen
Wechsel der Studienmanagementsoftware, wobei zu garantieren ist,
dass die Universität bei der neuen Software sowohl Zugriff auf den
Quellcode als auch die Daten hat. Um einen solchen Wechsel
überhaupt möglich zu machen, ist es aber notwendig, dass die
Universität die Hoheit über die Daten bekommt. Aktuell ist dies
aufgrund der geschilderten Kontrolle der Daten durch die
Datenlotsen GmbH nicht möglich, sodass auch keine parallele
Einführung zu Testzwecken möglich wäre. Wir setzen uns daher dafür
ein, dass etwaige notwendige Vertragsanpassungen schnellstmöglich
erreicht werden. Wie bereits am Beispiel STiNE deutlich wurde, ist
es hochproblematisch, wenn nicht einmal die Möglichkeit besteht den
Quellcode einzusehen, geschweige denn ihn zu verändern. Wir setzen
uns daher dafür ein, dass universitätsweit Linux in der Verwaltung
eingeführt wird. Dies reduziert sowohl die Abhängigkeit von
Microsoft als auch die zu zahlenden Lizenzgebühren. Dabei kann man
sich an Schleswig-Holstein orientieren, wo unlängst beschlossen
wurde, dass die gesamte dortige Verwaltung zu Linux wechselt. Ein
solcher Wechsel kann selbstredend nicht über Nacht erfolgen und
bedarf Schulungen, Umgewöhnung, und, wo nötig, der Konvertierung
von Daten oder Dateien in Microsoft Daten- oder Dateiformaten zu
offenen Daten- oder Dateiformaten. Sinnvoller als in Lizenzgebühren
ist Geld ohnehin in die Ausstattung universitärer Rechnerräume
investiert. Häufig wird auch die soziale Perspektive außer Acht
gelassen. Nicht alle können sich teure Lizenzgebühren leisten. Es
ist also unverantwortlich, Studierende an teuren proprietären
Programmen auszubilden, wenn es vergleichbar gute Freie Software
gibt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Linux an allen
Universitätsrechnern zumindest als Dual-Boot mit Windows zur
Verfügung steht, sodass Studierende frühzeitig auch den Umgang mit
anderen Betriebssystemen als Windows lernen können. Hierbei kann
das Informatik-Rechenzentrum dem Regionalen Rechenzentrum ein
Vorbild sein. Ebenfalls muss es möglich sein, alle digitalen
Pflichtaufgaben auch in universitären Rechnerräumen zu erledigen.
Bei Abgaben sollte ebenso darauf geachtet werden, dass
plattformübergreifende und, wenn möglich, offene Dateiformate
verlangt werden, beispielsweise Dateien im PDF- statt im
DOCX-Format.
Ableitung
In diesem Sinne treten wir ein für eine freiheitliche, liberale und
demokratische Gesellschaft im digitalen Zeitalter. Es sollte
deutlich geworden sein, dass digitale Fragen aufs Engste verknüpft
sind mit Forschung, Lehre und Alltagspraxis an unserer Universität.
In der Frage nach dem Umgang mit Digitalisierung liegt die
Fortsetzung der Kämpfe um Demokratie und Freiheit im digitalen
Zeitalter. Um mit Star Trek zu schließen: Live long and
prosper'.
Die Existenz von Menschen, die sich nicht einem von zwei
Geschlechtern zuordnen lassen, zeigt auf, dass das binäre
Geschlechterbild unzureichend ist. Niemand ist eindeutig männlich*
oder weiblich*. Die *-Markierung soll auf die gesellschaftliche
Konstruiertheit der Kategorie "Geschlecht" hinweisen, ohne aber zu
verschleiern, dass die Konstruktion eine soziale Realität für
Menschen darstellt.