Wissenschaft dient dem Erkenntnisgewinn. An Universitäten arbeiten hierfür staatlich bezahlte WissenschaftlerInnen, ihre Forschungsergebnisse publizieren sie in wissenschaftlichen Zeitungen. Die Verlage, die diese Zeitungen herausbringen, organisieren ein sogenanntes Peer-Review-Verfahren: fachnahe GutachterInnen (ebenfalls vom Staat bezahlte Wissenschaftler) überprüfen die Artikel. So soll sichergestellt werden, dass die veröffentlichten Artikel eine hohe Qualität haben. Die Zeitschriften werden dann von den Universitätsbibliotheken gekauft, damit die Mitglieder der Universität Zugriff auf die Forschungsergebnisse haben.
Der Staat bezahlt also gleich dreimal für die Forschung, die Verlage zahlen normalerweise weder für die Artikel noch für die Gutachten. Die Exklusivrechte an den Artikeln verbleiben natürlich bei den Verlagen, eine anderweitige Veröffentlichung durch die AutorenInnen ist ausgeschlossen.
Die Idee von OpenAccess ist, dass Forschungsergebnisse für die Gesellschaft (die diese Ergebnisse bezahlt hat) als Ganzes frei zugänglich sein sollen. Seit es das Internet gibt, ist es technisch und finanziell kein Problem mehr jede Information verfügbar zu machen.
Eine Möglichkeit dies zu erreichen ist das sogenannte Author-Pays Modell, die Publikation wird wie gehabt über einen Verlag publiziert, allerdings zahlt die/der AutorIn (bzw. ihr/sein Arbeitgeber, die Uni) für die Kosten der freien Veröffentlichung im Internet. Da die Käufer der Zeitschrifen (die Universitäten) auch die Produzenten der Artikeln sind, haben sie durch die Verschiebung der Kosten keine Nachteile, der Zugang zu den Artikel ist aber unentgeltlich und so für alle abrufbar.
Ein anderer Ansatz besteht darin, dass die Hochschulen kooperieren und eigene Verlage aufbauen, wie u.a. mit der „German Academic Publishers“ Initiative, an der auch die Uni Hamburg beteiligt ist.
Zu OpenAccess in der Lehre findet jedoch kaum eine Diskussion statt und die bestehenden Möglichkeiten werden nicht genutzt. Problematisch ist, dass das restriktive Urheberrecht beispielsweise nur dann erlaubt, fremde Abbildungen in Lehrmaterialen zu verwenden, solange diese nur den Kursteilnehmern zugänglich gemacht werden. Wenn aber eine kritische Masse an Material unter z.B. Creative Commons Lizenzen zur Verfügung steht, braucht nicht jedeR das Rad neu erfinden. Stattdessen könnte man sich darauf beschränken, Materialien und Veröffentlichungen zu verbessern. Als positive Konsequenz könnten Wissbegierige (Studierende gehören dazu) einen größeren Fundus an Lehrmaterialen nutzen – um verschiedene didaktische Konzepte, Meinungen und Sichtweisen zu einem Thema kennen zu lernen. Erste Ansätze hierzu gibt es schon: Unter http://lecture2go.uni-hamburg.de/ kann sich jeder Mittschnitte von Veranstaltungen der Uni Hamburg ansehen. Damit andere das (hochschulpolitische) Rad nicht neu erfinden müssen, stehen alle unsere Texte unter einer freien Lizenz. Du kannst sie ändern und weiterverbreiten, solange du anderen dasselbe erlaubst. Lies einfach das Kleingedruckte im Impressum.