Bei Gebäuden und Infrastruktur der Uni Hamburg besteht unmittelbarer Handlungsbedarf um eine konstruktive Lehr- und Lernatmosphäre zu gewährleisten. Eine Vielzahl von Gebäuden bedarf dringend der Sanierung. Neben der Qualität der Gebäude lässt auch die Quantität der zur Verfügung stehenden Räumen zu wünschen übrig. Der Universität fehlen Räume für den Lehrbetrieb, seien es Hörsäle, Lern- und Arbeitsräume oder auch Räume für Fachschaften und studentische Projekte.
Das jetzige Universitätsgelände ist mit dem Umfeld gewachsen und hat eine bewegte Geschichte vorzuweisen. Es stellt somit heute das lebendige kulturelle Zentrum des Grindelviertels dar. Ein Umzug der gesamten Universität wäre ein gewaltiger Eingriff, da gewachsene Strukturen, Geschäfte und Gastronomie aufgrund der fehlenden Klientel schließen müssten und somit ein Großteil der Lebendigkeit des Stadtteils verloren ginge.
Die vom Senat vorgelegte Studie ist tendenziös mit dem Ziel die Variante eines Komplettumzuges auf den Grasbrook als einzigen Weg darzustellen, weil dies aus stadtentwicklungspolitischen Gründen gewünscht ist. Wir lehnen die Studie daher als Entscheidungsgrundlage ab. Die Diskussion hat gezeigt, dass sich eine Erneuerung und Erweiterung der Universität in Eimsbüttel möglich und wünschenswert ist. Der kleinen Grasbrook ist auch für eine Teilverlagerung kein geeigneter Standort, es entstünde ein lebloser Campus, zu dem man zu den Vorlesungen hin- und anschließend so schnell wie möglich nach Hause fährt.
Wir sind der Meinung, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Bereits geplante Projekte, wie die Zusammenlegung der Biologie in Klein Flottbeck, die Rückführung der Informatik auf den Campus und die Innensanierung des Philosophenturms, müssen zügig vorangetrieben werden. Die Politik muss auch dann Geld für die Universität bereitstellen, wenn es sich nicht um ein gigantisches vermeintliches Leuchtturmprojekt handelt. Wir halten es nicht für erforderlich mit der Entscheidung zu warten bis die PräsidentInnenstelle neu besetzt ist; die Diskussion muss mit allen Beteiligten geführt werden und nicht nur zwischen Behörde und Universitätspräsidium.