Das Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass die Universität von Forschenden, Lehrenden, Studierenden und weiteren MitarbeiterInnen selbst verwaltet werden muss. Eine Hochschule ist kein Unternehmen und kann nicht wie ein Unternehmen nach dem top-down Prinzip gegen die Universitätsmitglieder gelenkt werden. Das hat gerade auch die Auseinandersetzung um den Abgang der Universitätspräsidentin im letzten Semester gezeigt. Aus diesem Anlass sollte die Studierendenschaft das Thema jetzt offensiv angehen: Wir wollen eine Universität, die davon lebt, dass alle mitmachen!
Wir sehen dringenden Handlungsbedarf für eine Reform des Hochschulgesetzes im Rahmen der von den Regierungsparteien angekündigten Evaluierung. Konkret bedeutet das:
Der zur Hälfte mit Externen (auch aus der Wirtschaft) besetzte Hochschulrat hat sich als ungeeignet erwiesen das Präsidium zu kontrollieren. Die Leitungsgremien Präsidium und Dekanat müssen das Vertrauen der entsprechenden Selbstverwaltungsgremien (Akademischer Senat und Fakultätsrat) genießen, von diesen gewählt werden und im Zweifelsfall von diesen auch wieder abberufen werden können.
Die Einflussnahme der Wirtschaft auf die strategische Ausrichtung der Hochschule lehnen wir ab. Deswegen muss der Hochschulrat in seiner jetzigen Form abgeschafft werden.
Viele wichtige Entscheidungen, die das Studium betreffen, müssen in den Fächern getroffen werden. Es soll auch unterhalb der Fakultäten wieder eine Selbstverwaltungsebene mit gewählten Gremien und verpflichtender studentischer Beteiligung geben.
Die Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen - zentrale Ebene, Fakultät, Fach - müssen klar geregelt und nach dem Subsidiaritätsprinzip gestaltet werden.
Mittelfristig muss evaluiert werden, ob die Zusammenlegung der Fachbereiche zu Fakultäten tatsächlich sinnvolle Verwaltungsstrukturen hervorgebracht hat. Das Hochschulgesetz sollte der Hochschule die Möglichkeit geben ihre Strukturen, wo es notwendig ist, anzupassen.
Studentische Beteiligung muss in allen Fragen, die das Studium betreffen, wieder verpflichtend vorgesehen werden. Es kann nicht sein, dass das Präsidium durch die Mittelzuweisung oder durch die Einführung eines Systems wie STiNE, Fakten schafft, und die Gremien ihre Kompetenzen in der Gestaltung des Studiums nur noch auf Grundlage dessen ausüben können.
Die demokratischen Grundrechte der Studierenden werden von den meisten nicht wahrgenommen. Dies zeigt nicht nur die geringe Beteiligung an Wahlen, sondern auch Unwissenheit und Desinteresse eines Großteils der Studierenden bezüglich studentischer und akademischer Selbstverwaltung. Die Studierendenschaft muss sich zum einen verstärkt um die (hochschul)politische Bildung der Studierenden kümmern. Zum anderen braucht es transparente und offene Strukturen, um Studierende zum Mitmachen zu animieren. Aktivitäten bzw. Inaktivitäten des AStA müssen offen gelegt werden. Sowohl das StuPa, als auch der AStA sollten hierzu Protokolle veröffentlichen, die tatsächlich Rückschlüsse über die Gegenstände der Beratungen und die vertretenen Positionen zulassen.
Die Arbeit von AStA, Fachschaftsräten und studentischen VertreterInnen in Gremien sollte koordiniert erfolgen. Hierfür bedarf es Akzeptanz von unterschiedlichen Ansichten und einer Gesprächskultur auf gleicher Augenhöhe, um gemeinsame Positionen zu finden, mit denen die Studierenden nach außen geschlossen auftreten können.
Die Satzung und Wahlordnung der Studierendenschaft müssen insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten reformiert werden. Die aktuell geltende 2,5%-Hürde widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und ist für ein Organ ohne Gesetzgebungskompetenz nicht zu rechtfertigen.
Teilautonome Referate im AStA für die Selbstvertretung strukturell benachteiligter Gruppen sind wichtig, um sich den Problemen anzunehmen, die vom alltäglichen „Service“ von Universität und AStA übersehen werden. Ihre Arbeit muss durch eine Satzung geregelt und die Wahlen müssen transparent gestaltet sein.
Mit den Geldern des Haushalts der Studierendenschaft (ca. 750.000€ im Haushalt 2009/10) muss verantwortungsvoll und transparent umgegangen werden. Dazu braucht es einen umfangreichen, detaillierten und aussagekräftigen Haushaltsplan, mit einer Kommentierung, die es jedem erlaubt nachzuvollziehen, welche Projekte und Projektkräfte innerhalb der Referate finanziert werden. Wir lehnen es ab, einzelne Bereiche – wie zum Beispiel die Verwaltung der Kulturkurse – an Dritte auszulagern. Dies führt dazu, dass Ausgaben und Einnahmen für die Studierendenschaft nicht mehr nachvollziehbar sind.