Die Einheit von Forschung und Lehre ist einer der Grundpfeiler der Institution Universität. Dies bedeutet nicht nur, dass Forschung und Lehre gleichberechtigt nebeneinander stehen, sondern die Wechselwirkung für beide Seiten unabdingbar ist.
Leider ist festzustellen, dass es in vielen Fragen zu einem „Übergewicht“ der Forschung gekommen ist. Durch den Rückgang staatlicher Forschungsfinanzierung über Grundmittel, ist das Einwerben von Drittmitteln für HochschullehrerInnen und Hochschulen immer wichtiger geworden, diese Mittel - wie auch die Mittel aus der Exzellenzinitiative werden ausschließlich für die Forschung und Kriterien der Forschungstätigkeit vergeben. Hinzu kommt, dass die Universität Hamburg in Zukunft auch ihre Grundmittel im Rahmen einer indikatorgestüzten leistungs- und belastungsorientierten Mittelvergabe verteilen wird. Hier ist zu befürchten, dass HochschullehrerInnen gezwungen werden, sich auf die Verbesserung ihrer forschungsorientierten Indikatoren zu konzentrieren.
Dies führt auch dazu, dass Forschungstätigkeit und Drittmitteleinwerbung in Berufungsverfahren einen überragenden Stellenwert haben. Zukünftige Hochschullehrerinnen müssen nicht nur Erfahrung in der Lehre und ein Lehrkonzept vorweisen, sondern auch nachgewiesene didaktische Kompetenzen. Dies erfordert nicht nur Angebote der hochschuldidaktischen (Weiter-)Bildung für NachwuchswissenschaftlerInnen, sondern Kriterien der Lehre, die in Berufungsverfahren viel stärker berücksichtigt werden müssen. Dieses Problem kann nicht durch eine Exzellenzinitiative in der Lehre gelöst werden, die das Ziel hat „Leuchttürme der Lehre“ zu bauen. Wir brauchen gute Lehre in der Breite und nicht nur in der Spitze. Aus diesem Grunde lehnen wir eine Verbesserung der Betreuungsrelation auf Kosten der Anzahl an Studienplätzen ab. Einheit von Forschung und Lehre bedeutet aber auch Forschungsbezug in der Lehre, insbesondere natürlich in Masterstudiengängen. Auch in Bachelorstudiengängen ist der Bezug zu aktuellen Forschungsthemen herzustellen, hierfür ist eine bessere Förderung innovativer Lehr- und Lernformen nötig. Aus diesem Grund lehnen wir Lehrprofessuren ohne eigene Forschungstätigkeit ab. Wir fordern, dass die zu gründende Wissenschaftsstiftung der Freien und Hansestadt Hamburg bei ihrer Mittelvergabe auf folgende Kriterien Wert legt: Bezug zur Lehre, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Förderung von Frauen in der Wissenschaft, die Förderung von Fächern die von der bisherigen Mittelvergabepraxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Exzellenzinitiative des Bundes benachteiligt werden.
Die Einführung strukturierter Promotionsstudiengänge mit Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen sehen wir kritisch. Messlatte für eine Promotionsprüfung muss eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung bleiben.
Die Uni hat nicht nur gegenüber ihren Mitgliedern, sondern auch gegenüber der Gesellschaft als ganzes die Verpflichtung, Forschungsergebnisse sowie Lehrmaterialien der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Forschungsergebnisse werden häufig in teuren Journals publiziert, anstatt sie z.B. im Internet zur Verfügung zu stellen. Hauptabnehmer dieser Journals sind wieder Unis, die somit für die Ergebnisse universitärer Arbeit bezahlen müssen. Die Gewinne verbleiben hierbei bei den verschiedenen Verlagen wie Elsevier oder Springer.1
Die Uni sollte Anreize schaffen, Wissen frei zur Verfügung zu stellen - zum Beispiel indem Veröffentlichungen auf frei zugänglichen Plattformen nicht mehr gegenüber Veröffentlichungen in Journals benachteiligt werden und dazu angehalten wird, keine Exklusivveröffentlichungsrechte mehr an Verlage abzugeben.