Freitag, 1.4, 19:00 Uhr, ESA 1 West, Raum 221
Ständig tauschen wir personenbezogene Daten aus. Die Hochschule ist dabei eine kleine Welt in der großen, egal ob es Arbeiten, soziales Miteinander, Politik oder Freizeit betrifft. Ob Mensacard, Uni-Bibliothek oder onlinebasiertes Seminaranmeldesystem, mit dem ein ganzer Studiumsverlauf auf einen Klick sichtbar wird: Unsere Daten sind ein wertvolles und damit lukratives Gut, das in der Hochschule wie auch im Rest der Gesellschaft gesammelt und verwertet wird. Das geschieht derzeit leider oft gegen den Willen oder in Unkenntnis der Verbraucherinnen und Verbraucher.
In seiner Keynote wird Dr. Till Steffen die verschiedenen Interessenslagen skizzieren und Lösungsansätze im privaten Datenschutzrecht vorstellen. Maßgeblich geht es ihm darum, Bürgerinnen und Bürger zu DatenschützerInnen in eigener Sache zu machen. Das setzt zwar zum einen einen sensiblen Umgang mit den eigenen Daten voraus. Zum anderen ist aber vor allem der Gesetzgeber in der Pflicht, den BürgerInnen Mittel an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, ihre Rechte wirksam geltend zu machen. Denn Datenweitergabe ist nicht per se schlecht – schlecht ist nur, wenn der „Datennehmer“ sich mit unlauteren Methoden personenenbezogene Informationen erschleicht und zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil bzw. zum Nachteil des „Datengebers“ nutzt.
Hier haben wir in unserer Gesetzgebung noch deutliche Lücken, von der Einwilligung der Datenverwendung über den Unterlassungsanspruch bis zu Schadensersatzansprüchen. In seiner Funktion als Justizsenator Hamburgs von Mai 2008 bis November 2010 hat Till Steffen hier bereits bundesweit einige Gesetzesinitiativen zur Diskussion gestellt. Als Auftakt zur Tagung berichtet er von diesen Projekten. Anschließend freut er sich auf eine anregende Debatte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ob und wie der Schutz der eigenen personenbezogenen Daten erwünscht ist und ermöglicht werden kann.