CampusGrün Hamburg

Ein Statement von Frauen@CampusGrün

Zur Wahl des AlleFrauen*-Referats

Auf der gestrigen Sitzung des Studierendenparlaments haben die Parlamentarier*innen die Wahlniederschrift, sowie die aus dem Sprecherinnen*-Rat gewählte Referentin* und ihre Stellvertreterin* bestätigt. Im Haushalt, der gestern ebenfalls in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wurde, ist das AlleFrauen*-Referat allen anderen Teilautonomen Referaten finanziell gleichgestellt und verfügt jetzt über ein Budget von 23.000€.

CampusGrün ist der Auffassung, dass Frauen*, die sich solidarisieren und gemeinsam für ihre Rechte einstehen wollen, die Schaffung eines entsprechenden Raumes ermöglicht werden muss. Wir begrüßen daher, dass nach der gestrigen Sitzung des Studierendenparlaments das teilautonome AlleFrauen*-Referat endlich als Institution handlungsfähig ist. Wir folgen der Auffassung des Anwalts der Verfassten Studierendenschaft, sowie dem Studierendenparlament, dass eine demokratische Wahl auf der vorausgegangenen Vollversammlung trotz unübersichtlicher Umstände gewährleistet werden konnte. Über den weiteren Umgang mit den Vorwürfen zur Wahlmanipulation muss im Falle einer Anfechtung nun der Ältestenrat als zuständige Instanz entscheiden.
Wir hoffen, dass sich die aktiven Frauen* nun endlich der inhaltlichen Arbeit zur strukturellen Diskriminierung von Frauen* widmen können und nicht als Spielball politischer Machtkämpfe missbraucht werden. Der Streit um das AlleFrauen*-Referat darf nicht zu einem der Männer werden!

Zum Hintergrund:

Nach mehreren Frauen*-VVen im Jahr 2012 wurde das Teilautonome Referat Anfang 2013 per Beschluss im Studierendenparlament eingerichtet. Das Protokoll dieser Sitzung wurde im April 2013 von einem nach der Wahl neu konstituierten Studierendenparlament mit anderen Mehrheitverhältnissen geändert. Seit dem ist ein Konflikt darüber entbrannt, was tatsächlich während der Sitzung geschehen ist. Dieser politische Streit wurde auch in den Ältestenrat getragen, der allerdings im letzten Jahr durch permanente Abwesenheit einiger Mitglieder handlungsunfähig war. Es gibt eine lange Liste von Verzögerungs- und Verhinderungsversuchen, insbesondere durch die Listen Juso HSG und RCDS, unter der Argumentation, dass sich "ihre" Frauen nicht diskriminiert fühlten und deshalb auch kein entsprechendes Referat eingerichtet werden darf. Zuletzt wurde dem Referat in der vergangenen Legislatur durch den Juso-RCDS-AStA kein Budget eingeräumt und somit eine aktive politische Arbeit stark erschwert.

Seit der Wahl zum Studierendenparlament in der Legislatur 14/15 ist nun viel erreicht worden: Es wurde eine Wahlordnungsgebende Vollversammlung einberufen und die dort beschlossene Wahlordnung im StuPa bestätigt. Durch eine Einberufung einer weiteren Vollversammlung sollte die Einrichtung am 08. Juli nun endlich abgeschlossen werden. Die Geschehnisse auf und nach der Vollversammlung reihen sich nahtlos in die Verhinderung ein die intensive politische Arbeit der Frauen* schnell möglich zu machen. Als Gegenkandidatur zu den bisher im Referat aktiven Frauen* wurde eine Liste bestehend aus drei Personen aufgestellt. Zwei dieser drei Kandidatinnen* sind bzw. waren Parlamentarierinnen* der Juso HSG bzw. des RCDS. Bemerkenswert ist, dass sich diese Frauen* bisher in keinerweise konstruktiv in die Debatte um die strukturelle Diskriminierung von Frauen* und/oder die inhaltliche Arbeit des AlleFrauen*Referats eingebracht haben. Des Weiteren wurde jegliche Kommunikation und Anzweifelung der Wahl bisher von einzelnen Männern dieser Gruppen vorgenommen. Dieses Verhalten legt mindestens eine dringende Aufarbeitung innerhalb dieser Listen nahe, denen dieses anderenfalls auch als Verhinderungswille von Innen heraus ausgelegt werden könnte. Unterstützung der feministischen Bewegung durch Männer stehen wir nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, sie muss jedoch im Sinne eines Empowerments gestaltet werden.

Die Anzweifelung der Wahl stützt sich auf vorgeblich wissentlich vorgenommene Wahlmanipulationen durch den Wahlvorstand während des Abstimmungsvorgangs über den Sprecherinnen*-Rat. Es ist während der Wahl zu Problemen gekommen; eine demokratische Wahl wurde aber von dem Wahlvorstand nicht gefährdet, weder mutwillig noch in nicht zu heilendem Ausmaß. Der Anwalt der Verfassten Studierendenschaft teilt die Auffassung davon, dass eine demokratische Abstimmung trotz unübersichtlicher Umstände möglich gewesen ist. Das Studierendenparlament hat sich in seiner Sitzung dieser Auffassung nach der Anhörung mehrere Verfahrenbeteiligter durch die Genehmigung der entsprechend lautenden Wahlniederschrift angeschlossen.