CampusGrün Hamburg

Verwendung der Studiengebühren

Am 22. Juli `08 erschien der Bericht der Behörde für Wissenschaft und Forschung „über die Höhe und Verwendung der Studiengebühren im Zeitraum vom 1.4.2007 – 31.3.2008“. Der Bericht stellt fest, dass an der Uni Hamburg ca. 37.700 Menschen studieren. Davon sind im SoSe 2007 6.313 und im WiSe 2007/08 5.962 Studierende von den Gebühren befreit, 783 (SoSe) bzw. 758 (WS) wegen Nichtzahlung exmatrikuliert worden. Die Einnahmen belaufen sich für beide Semester auf insgesamt 23.545.500 €.

Bei der Beschreibung der Verwendung der Gelder werden die Kategorien Erhöhung der Betreuungsintensität, Qualitätsmanagement in der Lehre, Profilbildung und Attraktivitätssteigerung in der Lehre, Verbesserung der Infrastruktur in der Lehre sowie Verbesserung von Serviceleistungen unterschieden. In der tabellarischen Auflistung der Ausgaben kommt zudem noch der Punkt Verwaltungsmäßige Betreuung der Verbesserungsmaßnahmen, Personalverwaltungs- und sonstige Verwaltungs-Gemeinkosten, welcher eine nicht unwesentliche Summe von 1.260.000 € allein für die Verwaltung der Einnahmen beträgt, dazu.

Die vermeintliche Aufschlüsselung der Ausgaben in einer (immerhin) einseitigen Tabelle ist immer noch viel zu grobkörnig. 2.349.097 € für „3.1 Ausweitung/Verbesserung des Lehrangebots“ zum Beispiel sind sehr intransparent. Besonders wenn die allgemeine Stimmung auf dem Campus berücksichtigt wird, die weiterhin durchsickern lässt, dass viele Kurse gestrichen und die verbleibenden überfüllt oder dank STINE Ausschlussverfahren unerreichbar scheinen. Ebenso der mit 3.462.693 € kostspieligste Unterpunkt „4.2 Ausstattung für Labore, Praktika, Unterrichtsräume“ bleibt unaufgeschlüsselt. Vermutungen liegen nahe, dass die Gelder in diesem Fall nicht nur einseitig für kostenintensive Studiengänge ausgegeben wurden sondern auch übereifrig in nicht zwingend erforderliche Maßnahmen investiert wurden. Auch auf die Investition von 575.000 € in Sprachkurse hätten die meisten Studierenden verzichten können. Zum einen kommt es nur der Minderheit zugute, welche die Sprachkurse in Anspruch nimmt und zum anderen wären (nach persönlicher Schätzung) diejenigen die dies tun gerne bereit, für einen Sprachkurs zu zahlen, da ein solcher Beitrag ungleich geringer wäre als die derzeitigen Studiengebühren.

Viele weitere Punkte bleiben unaufgeschlüsselt und undurchsichtig. Auch an den anderen Hamburger Hochschulen lassen sich dieselben Kritikpunkte finden.

Die abschließenden Erläuterungen in dem Bericht zur „Beteiligung der Studierenden in den Hochschulen“ bleiben indes nur müde zu belächeln. Formulierungen wie „können die Studierenden [...] vorschlagen“ und „[...] werden die Vorschläge für Anschaffungen [...] unter Beteiligung je mindestens eines studentischen Vertreters [...] besprochen“ oder der Hinweis dass es in der Informatik eine Studiengebührenkomission gibt, welche „die Vorschläge für die Verwendung von Studiengebühren sammelt und bewertet“ ebenso geheuchelt wie nutzlos. Entscheidungen werden letztlich allein von Dekanat und Präsidium getroffen. Mit dem aktuellen Hochschulgesetz beschränkt sich demokratisch legitimierte Mitbestimmung auf die Fakultätsräte und den Akademischen Senat. Diese haben aber keine Befugnisse bei der Verwendung von Geldern. Was der AStA diesbezüglich mit dem Präsidium in Hinterzimmern bespricht erfahren weder wir im Studierendenparlament geschweige denn die gesamtstudentische Öffentlichkeit.

Was der Bericht nicht erfasst, sind die sozialen und psychosozialen Auswirkungen der Studiengebühren. Auch auf diesem Gebiet ist dringend eine Evaluierung notwendig um zu erfahren, inwieweit Studiengebühren von Aufnahme eines Studiums abhalten, sie zu Studienabbrüchen führen, oder zu erhöhter Arbeitsbelastung durch notwendige Nebenjobs führen. Ebenfalls ist zu prüfen ob es hier geschlechtsspezifische Unterschiede gibt.