CampusGrün Hamburg

Studiengebühren (Programm 2008)

Wir lehnen Studiengebühren nach wie vor im Grundsatz ab und damit auch das neue Gebührengesetz der schwarz-grünen Koalition.

Durch das neue Gesetz wurden die Studiengebühren von 500€ auf 375€ pro Semester verringert. Die dadurch wegfallenden Gebühreneinnahmen werden offensichtlich durch den Wegfall wichtiger Befreiungsgründe kompensiert. D.h. die Gebührenminderung wird von den Eltern und Behinderten unter den Studierenden getragen. Auch die großspurig angekündigte „regelhafte Nachlagerung“ entpuppt sich bei näherem Hinsehen als gewöhnlicher Studienkredit, für den die Stadt während des Studiums (max. Regelstudienzeit + zwei Semester) die Zinsen übernimmt. Immerhin übernimmt die Stadt die kompletten Kreditzahlungen, falls ein Kreditnehmer zehn Jahre nach dem Studienabschluss noch immer ein Jahreseinkommen von 30.000€ unterschreitet.

Auch von „regelhaft“ kann bei diesem Modell nicht die Rede sein, da die Nachlagerung von jedem Studenten für jedes Semester neu beantragt werden muss. Nicht-EU-Ausländer und ältere Menschen sind komplett von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen sofort zahlen.

Wir sehen in diesem Gebührengesetz einen schlechten Kompromiss, der die zunehmende Ökonomisierung der Bildung und den schrittweisen Rückzug der staatlichen Verantwortung nicht stoppt, sondern erstmals auch durch die grüne Partei in einer Koalition akzeptiert wird. Bildung darf nicht zur Ware und die Universität nicht zu einem Wirtschaftsunternehmen werden. Studiengebühren wirken wie eine Strafsteuer auf die Bildung und sind damit schädlich für unsere Gesellschaft. Wir fordern daher nach wie vor: Eine vernünftige nachhaltige staatliche Finanzierung, die zu realen Verbesserungen für Studierende führt, muss zentrales Ziel einer Stadt sein, die auf gut ausgebildeten Nachwuchs angewiesen ist.

Verwendung der Studiengebühren

Das Hochschulgesetz schreibt vor, dass die Ausgaben aus Studiengebühren veröffentlicht werden müssen und die Studierenden an der Vergabe der Gelder angemessen zu beteiligen sind. Beides ist derzeit nicht erfüllt. Der AStA darf nicht in Hinterzimmern mit dem Unipräsidium Absprachen treffen, sondern muss Positionen und Ergebnisse offenlegen und sich studentischer Kritik stellen. Wir sehen die Probleme bei der Verwendung auch als gewichtiges Argument gegen Studiengebühren, dazu müssen aber die Probleme an die Öffentlichkeit getragen werden. Dies ist Aufgabe eines AStAs.

Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass das Geld nicht dafür verwendet wird, bestehende und neu entstehende Haushaltslöcher zu stopfen, sondern die Studiensituation zu verbessern. Wichtig ist, einer Querfinanzierung der Fächer entgegen zu wirken, denn die Mittel für Maßnahmen müssen für den jeweiligen Studiengang verwendet werden. Hier stellt sich jedoch das Problem, dass einige Fächer weniger Ausgaben haben als andere, und somit Schwierigkeiten haben, das Geld überhaupt sinnvoll auszugeben. So kann man mit Studiengebühren zwar jeden Raum mit einem Beamer ausstatten, allerdings führen solche Maßnahmen nicht zu einer Verbesserung der inhaltlichen Qualität eines Studienganges.

Die Verwendungsmöglichkeiten für Studiengebühren führen nicht wesentlich zu einer Verbesserung der Studiensituation. Es wäre auch unter diesem Aspekt erheblich sinnvoller, das Geld der Universität direkt zukommen zu lassen – so könnte mit weniger Geld und bedarfsgerechter Planung mehr erreicht werden.